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Full text of "11/4500 - Bericht der Bundesregierung zum Filmförderungsgesetz und zum Ergebnis der Verhandlungen mit den Fernsehveranstaltern privaten Rechts über deren Beitrag zur deutschen Filmförderung"

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Deutscher Bundestag 
11. Wahlperiode 


Drucksache 11/4500 


09. 05. 89 


Sachgebiet 707 


Unterrichtung 

durch die Bundesregierung 


Bericht der Bundesregierung zum Filmförderungsgesetz und zum Ergebnis der 
Verhandlungen mit den Fernsehveranstaltern privaten Rechts über deren Beitrag 
zur deutschen Filmförderung 


I. Berichtsauftrag 

Der Deutsche Bundestag hat bei der Verabschiedung 
des Ersten Gesetzes zur Änderung des Filmförde- 
rungsgesetzes am 16. Oktober 1986 mit Mehrheit eine 
Entschließung folgenden Inhalts angenommen 
(Drucksache 10/6108): 

Der Erwartung der Bundesregierung, daß das öffent- 
lich-rechtliche Fernsehen ein weiteres Film-Fernseh- 
Abkommen zur Förderung des deutschen Films ver- 
einbart, ist inzwischen durch das 4. Film-Fernseh-Ab- 
kommen für die Jahre 1987 und 1988 mit befriedigen- 
der Ausstattung entsprochen worden. Der Deutsche 
Bundestag erwartet, daß für die Zeit nach dessen Aus- 
laufen, zumindest bis zu dem nach § 75 Abs. 1 des 
Filmförderungsgesetzes in der vorstehenden Fassung 
vorgesehenen Endzeitpunkt der Erhebung der Film- 
abgabe am 31. Dezember 1992, eine vergleichbare 
Förderung des deutschen Films über eine Verlänge- 
rung dieses Abkommens einvernehmlich zustande 
kommt. 

Die Verhandlungen mit den privaten Fernsehveran- 
staltern müssen mit dem Ziel, im Rahmen der Gleich- 
behandlung öffentlich-rechtlicher und privater Ver- 
anstalter einen Beitrag zur Filmförderung zu leisten, 
unverzüglich intensiviert werden. Als Grundlage für 
eine Vereinbarung sollten die Umsatz volumina im 
Verhältnis zwischen öffentlich-rechtlichem Fernse- 
hen und privatem Fernsehen und die Leistung der 
öffentlich-rechtlichen Fernsehveranstalter nach dem 
4. Film-Fernseh- Abkommen dienen. 


Die Bundesregierung wird aufgefordert, spätestens 
zwei Jahre nach Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur 
Änderung des Filmförderungsgesetzes über das Er- 
gebnis der Verhandlungen zu berichten. 


II. Bericht der Bundesregierung 

1. Die Novelle zum Filmförderungsgesetz vom 
18. November 1986 (BGBl. I S. 2040) ist am 1. Ja- 
nuar 1987 in Kraft getreten. 

Die Bundesregierung hatte dem Deutschen Bun- 
destag daher nach Ablauf der zwei Jahre über das 
Ergebnis der Verhandlungen zu berichten. 

Der federführende Bundesminister für Wirtschaft 
hat die Verhandlungen mit den Fernsehveranstal- 
tern privaten Rechts über ihren Beitrag zur Förde- 
rung des deutschen Films im Juli/ August 1988 auf- 
genommen. 

Erst zu diesem Zeitpunkt war einigermaßen abseh- 
bar, wie sich das private Fernsehen seit 1. Januar 
1987 entwickelt hatte und wie es sich in der näch- 
sten Zeit weiterentwickeln würde. 

Die Verhandlungen mit dem Bundesverband Kabel 
und Satellit e. V. konnten bis zum Jahresende 1988 
nicht endgültig abgeschlossen werden. 

Deshalb hat der Bundesminister für Wirtschaft am 
1. Februar 1989 beim Präsidenten des Deutschen 
Bundestages eine Nachfrist bis zum 30. April 1989 
erbeten. 


Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministers für Wirtschaft vom 3. Mai 1 989 — II B 7 — 02 99 01/18 — gemäß 
Beschluß des Deutschen Bundestages vom 16. Oktober 1986 — Drucksache 10/6108. 



Drucksache 11/4500 


Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode 


Ein abschließendes Gespräch mit dem Bundesver- 
band Kabel und Satellit und den vier zur Zeit bun- 
desweit operierenden privaten Fernsehanbietern 
Sat 1, RTL-Plus, Tele 5 und Pro 7 fand am 3. Fe- 
bruar 1989 statt. 

2. Die Entwicklung der Filmwirtschaft seit 1. Januar 

1987 

Die Novelle zum Filmförderungsgesetz hat, nicht 
zuletzt dank der Reduzierung der Filmtheater ab - 
gäbe um 1,25 v. H. und der neu eingeführten För- 
derung von Zusatzkopien in Orten bis zu 20 000 
Einwohnern, wesentlich dazu beigetragen, daß 
sich die deutsche Filmwirtschaft insgesamt durch- 
aus positiv entwickelt hat. Die Zahl der Filmtheater 
in der Bundesrepublik Deutschland hat sich bei ca. 
3 250 stabilisiert. 

Die Zahl der Filmtheaterbesucher ist 1987 um 
knapp 3 v. H. auf ca. 108 Mio. gestiegen, im Jahr 

1988 noch einmal um 1 v. H. auf 109 Mio. Besucher 
— eine bemerkenswerte Entwicklung, wenn man 
sie mit den europäischen Nachbarstaaten ver- 
gleicht. Der Marktanteil des deutschen Films hat 
sich mit 1986: 22 v. H., 1987: 17,2 v. H. und 1988: 
ca. 20 v. H. durchaus anerkennenswert behauptet. 
Die Zahl der uraufgeführten programmfüllenden 
Spielfilme hat sich 1987 und 1988 bei 65 gehal- 
ten. 

Der Gesamtförderbetrag, der der Filmförderungs- 
anstalt für die wirtschaftliche Filmförderung des 
Bundes 1987 und 1988 aus der Filmabgabe und aus 
den freiwilligen Beiträgen des öffentlich-rechtli- 
chen Fernsehens zur Verfügung stand, war mit je 
ca. 30 bis 35 Mio. DM etwa gleich wie in den Vor- 
jahren. Der Rückgang des Aufkommens aus der 
Filmtheaterabgabe um ca. 10 Mio. DM (1986: 
27,3 Mio. DM, 1987: 18,7 Mio. DM, 1988: 18,2 Mio. 
DM) wurde weitgehend ausgeglichen durch den 
Beitrag von 8 Mio. DM, den die öffentlich-rechtli- 
chen Rundfunkanstalten aufgrund des 4. Film- 
Femsehabkommens vom 26. März 1986 seit 1. Ja- 
nuar 1987 direkt an die Filmförderungsanstalt lei- 
sten (Aufstockung um 4,75 Mio. DM gegenüber 
1986), und ferner durch die 1987 neu eingeführte 
Abgabe der Videotheken, die 1987 ca. 4 Mio. DM 
und 1988 ca. 7 Mio. DM erbrachte. 

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ha- 
ben sich schon im März 1988 mit der Filmwirtschaft 
auf eine Verlängerung des 4. Füm-Femsehabkom- 
mens bis Ende 1989 verständigt. Aufgrund dieses 
Abkommens leisten die öffentlich-rechtlichen 
Rundfunkanstalten einen Beitrag von jährlich 
21 Mio. DM für die deutsche Fümförderung, davon 
8 Mio. DM direkt an die Fümförderungsanstalt, 
12 Mio. DM für die Koproduktion und 1 Mio. DM 
für Nachwuchs- und Innovationsförderung. Eine 
Fortführung des Film-Fernseh-Abkommens über 

1989 hinaus ist zwischen den Abkommenspartnem 
ARD/ZDF und FFA in Aussicht genommen. 

3. Die Entwicklung der Fernsehveranstalter privaten 
Rechts seit 1. Januar 1987 

Das private Fernsehen hat in den vergangenen 
Jahren eine stürmische Entwicklung genommen, 


befindet sich aber noch in der Verlustzone. Waren 
1986 bei etwa 1 Mio. Haushalten die technischen 
Voraussetzungen gegeben, seine Sendungen zu 
empfangen, so sind heute infolge der von der Deut- 
schen Bundespost konsequent betriebenen Politik 
zügiger Verkabelung und der Erschließung terre- 
strischer Frequenzen über 8 Mio. Haushalte für die 
zwei führenden Fernsehveranstalter privaten 
Rechts technisch erreichbar. Sat 1 und RTL-Plus 
erwarten, daß sich ihre derzeitige technische 
Reichweite bis Ende 1989 auf 10 bis 12 Mio. Haus- 
halte erhöht. 

Diese ermutigende Perspektive hat entscheidend 
dazu beigetragen, daß beide Unternehmen ange- 
kündigt haben, für 1989 ihre Programmbudgets um 
je dreistellige Millionenbeträge auf stocken zu wol- 
len. 

Die anderen beiden bundesweit operierenden pri- 
vaten Fernsehanbieter Pro 7 und Tele 5 haben zur 
Zeit noch eine geringe technische Reichweite. 

4. Der Beitrag der Fernsehveranstalter privaten 
Rechts zur deutschen Filmförderung 

Die Bundesregierung ließ sich bei den Verhand- 
lungen mit dem Bundesverband Kabel und Satellit 
e. V. und den vier zur Zeit operierenden privaten 
Fernsehanbietern von dem Grundsatz leiten, der 
schon in der Novelle zum Fümförderungsgesetz 
seinen Ausdruck gefunden hat, daß alle diejeni- 
gen, die vom Film wirtschaftlich profitieren, auch 
einen angemessenen Beitrag zur Förderung des 
deutschen Films zu leisten haben. Dies ist ein Aus- 
druck für die Gruppenverantwortung und Grup- 
pennützigkeit, in der sich die Filmproduzenten, 
Film Verleiher, Filmtheater, Videotheken, öffent- 
lich-rechtlichen und privaten Femsehveranstalter 
hinsichtlich der Nutzung des Mediums „Film" be- 
finden. 

Insgesamt ging die Bundesregierung davon aus, 
daß als Maßstab für den freiwilligen Beitrag der 
Fernsehveranstalter privaten Rechts in erster Linie 
die technische Reichweite (Umsatz im weiteren 
Sinne) und zweitens die Zahl der ausgestrahlten 
Spielfüme zu berücksichtigen war und daß der sich 
hieraus insgesamt ergebende Betrag im Innenver- 
hältnis der privaten Fernsehveranstalter durch die 
Höhe der Werbeeinnahmen (Umsatz im engeren 
Sinne) zu korrigieren war. 

Zur Reichweite ist festzustellen, daß die privaten 
Fernsehanbieter Sat 1 und RTL-Plus nach eigener 
Einschätzung noch im Jahr 1989 voraussichtlich 
fast die Hälfte aller Fernsehhaushalte erreichen 
werden. 

Zur Nutzung von Filmen ist zu sagen, daß die pri- 
vaten Fernsehanbieter ihre Programme in starkem 
Maße mit Spielfilmen bestreiten: 1987 hat Sat 1 
890 Programmstunden mit Spielfilmen ausgefüllt, 
RTL-Plus 451, während die ARD 1986 (ohne dritte 
Programme) in 561 und das ZDF 1987 in 527 Pro- 
grammstunden Spielfilme ausstrahlten (vgl. 
Drucksache 11/2617). 

Unter Berücksichtigung der o. a. Gesichtspunkte 
und der Leistungen des öffentlich-rechtlichen 


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Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode 


Drucksache 11/4500 


Fernsehens nach dem 4. Film-Femsehabkommen 
gab der Bundesminister für Wirtschaft zu erken- 
nen, daß nach seiner Ansicht die Größenordnung 
der Gesamtbeträge des privaten Fernsehens 1989 
bis 1991 2, 4 und 6 Mio. DM nicht unterschreiten 
sollte. 

Bei den Verhandlungen haben alle Femsehveran- 
stalter privaten Rechts ihre grundsätzliche Bereit- 
schaft erklärt, einen Beitrag für den deutschen Film 
zu erbringen. Mit Schreiben vom 14. März 1989 hat 
der Vorsitzende des Verbandes Kabel und Satellit 
e. V., Herr Doetz, für die vier privaten Rundfunk- 
veranstalter Sat 1, RTL-Plus, Pro 7 und Tele 5 die 
Bereitschaft erklärt, einen angemessenen Beitrag 
zur Förderung des deutschen Films aufzubringen, 
und für die genannten Veranstalter für 1989 einen 
Beitrag von 2 Mio. DM an die Filmförderungs an- 
statt, zahlbar zum 1. Juli dieses Jahres, in Aussicht 
gestellt. 

In dem Schreiben wird weiter ausgeführt: 

„Die privaten Veranstalter nehmen zur Kenntnis, 
daß die Bundesregierung für 1990 eine Zahlung 
von 4 Mio. DM sowie für 1991 eine Zahlung von 
6 Mio. DM als freiwillige Leistung an die Filmför- 
derungsanstalt erwartet. Unter der Voraussetzung, 
daß die Entwicklung der privaten Veranstalter 
nicht durch eine Beeinträchtigung ihrer Finanzie- 
rungsmöglichkeiten — z. B. einer Verbesserung 
der Werbemöglichkeiten für die öffentlich- rechtli- 
chen Rundfunkanstalten — erneut gebremst wird 
und daß den privaten Rundfunkveranstaltern künf- 


tig eine Repräsentanz in den Gremien der FFA er- 
möglicht wird, werden die vier genannten Veran- 
stalter die Zahlung in der genannten Höhe für die 
beiden Folgejahre leisten. Für 1989 bitten wir Sie, 
uns die Teilnahme in den Gremien der FFA zumin- 
dest in dem Umfang zu ermöglichen, wie er unserer 
Zahlung für 1989 entspricht." 

5. Die Bundesregierung begrüßt die Bereitschaft der 
Fernsehveranstalter privaten Rechts, einen direk- 
ten Beitrag von 1989 2 Mio. DM, 1990 4 Mio. DM 
und 1991 6 Mio. DM an die Filmförderungs anst alt 
zu zahlen und damit zugleich ihre Leistungspflicht 
im Rahmen der Gruppennützigkeit für den deut- 
schen Film anzuerkennen. Sie hält angesichts der 
Entwicklung des privaten Fernsehens und der Un- 
gewißheit, ob die privaten Fernsehanbieter in den 
nächsten zwei Jahren die Gewinnzone erreichen, 
einen Beitrag in der angebotenen Größenordnung 
für angemessen. Sie wird sich gegenüber dem Ver- 
waltungsrat der Filmförderungsanstalt dafür ein- 
setzen, daß ein Vertreter des Bundesverbandes Ka- 
bel und Satellit e. V. an den Sitzungen des Verwal- 
tungsrates gastweise teilnehmen kann, bis bei der 
nächsten Novellierung des FFG die Mitgliedschaft 
des Verbandes Kabel und Satellit e. V. im Verwal- 
tungsrat gesetzlich geregelt werden könnte. 

Die Bundesregierung hat den Bundesverband Ka- 
bel und Satellit e. V. gebeten, sich wegen der wei- 
teren Einzelheiten der notwendigen Vereinbarun- 
gen mit der Filmförderungsanstalt in Verbindung 
zu setzen. 


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